1700 Fotos und Filme auf Handys Härtere Strafe für einen Kinderschänder
BAYREUTH. Keine Bewährung mehr für einen Kinderschänder: Das Bayreuther Landgericht schickte den 53-jährigen Steffen N. zwei Jahre ins Gefängnis. Nachdem andere Gerichte dem Wiederholungstäter nur Bewährungsstrafen gegeben hatten. Seine Chance habe er vertan, sagte Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling 30.09.2020