Kulmbach Vor Gericht: Im Rausch immer wieder Notruf gewählt

Stephan Herbert Fuchs
Ein Sanitäter vor einem Rettungswagen mit der Nummer des Notrufes. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der Hartz-IV-Empfänger kommt wegen seines Missbrauchs mit einer Geldbuße davon. Vor Gericht kann er sich an nichts mehr erinnern.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - Insgesamt sechs Mal wählte ein 29-jähriger Mann aus Kulmbach am 10. Januar zwischen 23 und 24 Uhr aus Jux und Tollerei die Notrufnummer und täuschte eine Notlage vor. Dabei befand er sich weder in Gefahr, noch benötigte er Hilfe.

Natürlich ist das Ganze strafbar, denn er blockierte nicht nur die Nummer der Einsatzzentrale, sondern setzte auch noch eine Streife der Polizei in Bewegung, die bei dem Mann zu Hause nach dem Rechten sehen musste.

Vor Gericht hatte der Angeklagte keinerlei Erinnerung an den Abend. Ausschließen wollte er das Geschehen ausdrücklich nicht. Er bedauere sehr, was ihm da passiert sein soll. Schuld daran könne nur der Alkohol sein.

Tatsächlich war der Mann längst amtsbekannt, er befindet sich wegen schwerer Depressionen und posttraumatischer Belastungsstörungen in ärztlicher Behandlung und hatte bereits eine längere Alkohol-Therapie und mehrere Entzugsversuche hinter sich. Tatsächlich wurde an dem Abend bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von fast zwei Promille festgestellt.

"Ein für den Angeklagten ganz normaler Wert", sagte ein Beamter der Polizeiinspektion Kulmbach, der den Mann auch schon ganz anders erlebt habe. An jenem Abend habe dem Angeklagten aber nichts gefehlt, er sei quicklebendig gewesen, sagte der Polizist. In der Vergangenheit sei es bei ähnlichen Fällen freilich auch schon zu Widerstandshandlungen gekommen.

Mittlerweile sei er aber seit Monaten "trocken", beteuerte der Angeklagte. Er trinke keinen Alkohol mehr und auch Drogen habe er abgeschworen. Ganz im Gegensatz zu früher, als er nicht nur Bier, Wein und Wodka, sondern auch Ecstasy und andere harte Drogen konsumiert hatte. Seinen letzten Rückfall in Sachen Alkohol datierte er auf April.

Richterin Sieglinde Tettmann verurteilte den Angeklagten wegen des Missbrauchs von Notrufen schließlich zu 70 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (700 Euro). Die gleiche Strafe hatte zuvor auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer beantragt.

Die Tagessatzhöhe ist nicht zuletzt deshalb relativ niedrig, weil der Mann von Hartz IV leben muss. Auch wenn der Angeklagte binnen kürzester Zeit sechs Mal bei der Einsatzzentrale angerufen hatte, hielt ihm die Richterin zu Gute, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen sei, die Taten nicht abgestritten und Reue gezeigt habe.

Bilder