Haft für Crystal-Schmuggel Drogenkurier zahlt wie ein Dealer

Von Manfred Scherer
Symbolfoto: dpa Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Drei Jahre und drei Monate schickt das Landgericht einen Drogenkurier aus Tschechien ins Gefängnis. In das Urteil schlägt sich neueste Rechtsprechung nieder: Einerseits wird der Kurier als untergeordneter Helfer behandelt, rechtlich nennt sich das illegale Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Drogenhandel. Andererseits haftet er finanziell wie der Dealer, dem er durch die Schmuggelfahrten ein großes Risiko abgenommen hat.

 
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