1700 Fotos und Filme auf Handys Härtere Strafe für einen Kinderschänder
Otto Lapp 30.09.2020 - 14:27 Uhr , aktualisiert am 30.09.2020 - 14:27 Uhr
Von BAYREUTH. Keine Bewährung mehr für einen Kinderschänder: Das Bayreuther Landgericht schickte den 53-jährigen Steffen N. zwei Jahre ins Gefängnis. Nachdem andere Gerichte dem Wiederholungstäter nur Bewährungsstrafen gegeben hatten. Seine Chance habe er vertan, sagte Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling
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