Wie sein Mittäter Anton S. im Sommer 2018, wurde der 38-jährige Augsburger Firat T. „nur“ wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung schuldig gesprochen. Die 2. Strafkammer verhängte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Der gleichaltrige Anton S. war am 23. Juli 2018 mit fünf Jahren und zwei Monaten bestraft worden.
Urteil im Rentnermordfall Ein Tod bleibt ungesühnt
Von Manfred Scherer 11.09.2020 - 12:50 Uhr