Kulmbach 39-Jährige muss für Drogenfahrt büßen

Stephan Herbert Fuchs

Diese Fahrt war so richtig teuer: Weil eine 39-jährige Frau aus dem Landkreis Bayreuth von Schwingen aus nach Bayreuth und wieder zurück gefahren war, obwohl sie schon viele Jahre lang keinen Führerschein mehr hatte, wurde sie vom Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro (3000 Euro) verurteilt.

 
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Kulmbach - Grund für die hohe Strafe war zum einen, dass bei der Fahrt auch Drogen im Blut der Angeklagten nachzuweisen waren, zum anderen, dass die Frau massiv vorbestraft war - bis hin zu Haftstrafen.

Vor Gericht gab die Frau alles zu und nannte einen Beziehungsstreit mit ihrem Ex-Freund als ausschlaggebend. Es sei eine schwierige Beziehung gewesen, der Mann habe sie sogar öfter geschlagen. Trotzdem habe man am 2. Februar dieses Jahres in Schwingen gemeinsam feiern wollen, dann war die Frau plötzlich auf die Idee gekommen, zu ihrer Freundin nach Bayreuth zu fahren. Der Ex-Freund rückte dazu sein Fahrzeug heraus, was ihm später ein Verfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis einbrachte. Dies ist inzwischen aber eingestellt.

Als die Frau nach einer gewissen Zeit nicht zurück war, kam der Ex-Freund auf die glorreiche Idee, sein Fahrzeug als gestohlen zu melden. Die Polizei ging der Sache nach und stellte die Frau wenig später, es war bereits 2.50 Uhr, an der Einmündung zur B85 bei einer Verkehrskontrolle. Die Beamten rochen den Braten schnell, als sich die Frau bei der Angabe ihrer Personalien in Widersprüche verstrickte. Schnell gab sie zu, bereits seit 2007 keinen Führerschein mehr zu besitzen. Sie habe nicht locker gelassen, bis er das Fahrzeug herausgerückt habe, berichtete der 43-jährige Ex-Freund. "Da hab ich ihr halt den Schlüssel gegeben", sagte der Mann, der sich nicht so recht festlegen wollte, ob er damals noch mit der Angeklagte liiert gewesen ist. "Unsere Beziehung war eine On- und Off-Beziehung." Ursprünglich seien sie wegen eines ganz anderen Einsatzes in Schwingen gewesen, berichtete eine Kulmbacher Polizistin. Dann sei es um das angeblich gestohlene Auto gegangen, doch auch diese Sache habe sich relativ schnell geklärt, nachdem man die Angeklagte kontrollierte.

Die Frau hatte seit 2002 bereits elf, teilweise massive Vorstrafen. Meist wegen verschiedener Drogengeschichten. Mittlerweile befindet sie sich in ärztlicher Behandlung und nimmt an einer Therapie teil.

Die Geldstrafe in der letztlich auch ausgesprochenen Höhe hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Umstände der Fahrt seien wirklich nicht gerade ideal gewesen, doch bei den erheblichen Vorstrafen, der langen Fahrtstrecke und der Tatsache, dass Drogen im Spiel waren, müsse die Strafe deutlich ausfallen.

Richterin Sieglinde Tettmann legte als zusätzliche Auflage fest, dass die Angeklagte vor dem Ablauf von weiteren zehn Monaten keinen Führerschein beantragen darf. Dies dürfte freilich nur auf dem Papier stehen, denn ohne Abstinenznachweis und ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bekommt die Angeklagte derzeit ohnehin keinen Führerschein mehr.

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