Wegen Beleidigung keine Anwältin
Eine angehende Rechtsanwältin hat ihren Ausbilder als provinziellen Staatswanwalt bezeichnet, der "so zufrieden sei, wie das Loch im Plumpsklo". Das schreibt die "Legal Tribune Online". Deswegen hatte die Rechtsanwaltskammer Köln entschieden, die Frau nicht als Anwältin zuzulassen. Nach dem Anwaltsgerichtshof (AGH) ist die Entscheidung rechtmäßig. 07.04.2016