In dem Artikel heißt es, dass dem AGH die Intensität der Beleidigung auf persönlicher und beruflicher Ebene ausreiche, um den Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen, der wegen der Ablehnung der Zulassung wegen Unwürdigkeit einhergehe.
Eine angehende Rechtsanwältin hat ihren Ausbilder als provinziellen Staatswanwalt bezeichnet, der "so zufrieden sei, wie das Loch im Plumpsklo". Das schreibt die "Legal Tribune Online". Deswegen hatte die Rechtsanwaltskammer Köln entschieden, die Frau nicht als Anwältin zuzulassen. Nach dem Anwaltsgerichtshof (AGH) ist die Entscheidung rechtmäßig.
In dem Artikel heißt es, dass dem AGH die Intensität der Beleidigung auf persönlicher und beruflicher Ebene ausreiche, um den Eingriff in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen, der wegen der Ablehnung der Zulassung wegen Unwürdigkeit einhergehe.
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Folgende E-Mail schickte die Frau an ihren Ausbilder, weil sie mit ihrer Bewertung nicht einverstanden war:
"[…] Alles andere hätte mich sehr gewundert, denn Menschen, die miteinander Kaffee trinken und gemeinsam zu Mittag essen, pissen sich nicht gegenseitig ans Bein, nicht wahr?
[…] Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht den des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo.
Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out.
Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit bietet: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.
Nun, ich beglückwünsche Sie zu diesem strahlenden Sieg, genießen Sie ihn aufrichtig, kosten Sie ihn bloß richtig aus – denn während es für mich nur ein unerhebliches Ärgernis ist (welches mich, zugegeben ziemlich in meinem Rechtsempfinden berührt), ist es für SIE der Höhepunkt Ihres Lebens. Etwas Schöneres wird Ihnen während Ihrer armseligen Existenz nie erfahren. […]"
Das passierte 2011.
Der Ausbilder ließ die E-Mail nicht auf sich sitzen und stellte Strafantrag. Als die leitende Oberstaatsanwältin das Verfahren nicht einstellte, sagte die Frau:
"Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft, Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch einmal eine Grundstudiumsvorlesung".
Das hatte keine strafrechtlichen Folgen, aber wegen der Beleidigung an ihrem Ausbilder wurde sie zu 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Als sie nun nach bestandenem zweiten Examen beantragte, zur Anwaltschaft zugelassen zu werden, stimmte die Rechtsanwaltskammer dieser nicht zu. Sie sagte, dass sich aus den unprofessionellen Äußerungen und dem respektlosen Umgang mit anderen die Unfähigkeit ergebe, als Teil der Rechtspflege und mit übergeordneten Organen respektvoll umzugehen. Dem stimmte der AGH zu.