Regierung von Oberfranken: Solche Verstöße kommen leider vor Illegale Gülle-Aktion offenbar kein Einzelfall
Die illegale Gülleausbringung eines Unbekannten auf einer Wiese im Wasserschutzgebiet zwischen Lehen und Emtmannsberg ist offenbar kein Einzelfall. „Verstöße, wie in diesem Fall, kommen leider vor. Vor allem dann, wenn die Lagerkapazität von Gülle auf dem Hof erschöpft ist oder auch wenn allgemeine Sperrfristen zum Ausbringen von Gülle vor der Tür stehen“, erklärte die Regierung von Oberfranken auf Anfrage. 24.11.2014