Im Jahr 2009 ist der Güllebonus mit einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt worden. Demnach erhalten Biogasanlagen mit einer Leistung bis 150 Kilowatt vier Cent und bis 500 Kilowatt einen Cent pro Kilowattstunde. Bedingung: Mindestens 30 Prozent der Gesamtmasse für die Stromerzeugung müssen aus Gülle bestehen. Die neue Regelung gilt für Biogasanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gegangen sind. Für sie ist der Güllebonus durch das EEG vertraglich zugesichert. Rückwirkend bekommen aber auch die älteren Anlagen den Bonus.