Gesetzgeber müsste handeln
Um solche Zentren Wirklichkeit werden zu lassen, müsste zuerst der Gesetzgeber in Bund und Ländern handeln. Nur wenn die nötigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen auf den Weg gebracht seien, könne an eine flächendeckende Verbreitung gedacht werden, so Schmid.
Die Bayreuther Gesundheitsökonomen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mahnen jedoch eine Änderung auf dem Gebiet der Vergütungssysteme an. Was die staatliche und kommunale Förderung betreffe, fehle es an klaren Richtlinien und schnellen Entscheidungen über die Rückzahlung. Und in der Telemedizin sollten die vorhandenen technischen Potenziale stärker für eine regionale Vernetzung medizinischer Dienstleistungen genutzt werden.