Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. Der Vater habe sich verliebt und wollte „seine Ruhe“ haben, hatte die Anklagebehörde in ihrem Plädoyer gesagt. Sie hatte dem Mann vorgeworfen, gewusst zu haben, dass die Dosis eine tödliche Vergiftung zur Folge haben könnte. Im Prozessverlauf rückte sie vom Mordvorwurf aber ab. Zeugen hatten während der Verhandlung von einem liebevollen Umgang des Angeklagten mit dem Kind gesprochen.
Die Verteidigung hatte sich für fünf Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage wollte wegen Mordes eine lebenslange Gefängnisstrafe gegen den Deutschen. Gerichtsort war Mannheim, weil dort das Kind im Krankenhaus gestorben war und die Ermittlungen dazu liefen. Den Zeugenaussagen zufolge waren die Kindeseltern nur kurz zusammen. Nach „eskalierenden Konflikten“ sei der Vater Anfang 2022 aus der gemeinsamen Wohnung im baden-württembergischen Mannheim mit der Tochter zu seinen Eltern nach Viernheim gezogen, hieß es.