Ein Herz für Tiere Kein Knopf im Ohr ihrer Schafe
Die Viehverkehrsverordnung schreibt es vor: Wer Nutztiere hält, muss diese nicht nur bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, sondern die Tiere auch entsprechend kennzeichnen. Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen bedeutet das einen schmerzhaften Eingriff. Ihnen wird eine Marke in das Ohr gestanzt. Genau das will die Halterin ihrer kleinen Herde von Schafen und Ziegen ersparen und hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen das Landratsamt eingereicht. 30.11.2020