Deutschland Private Hotelbesuche bleiben auch über Weihnachten Ausnahme
München (dpa/lby) - Trotz der geplanten Lockerungen bei den Corona-Auflagen über Weihnachten sind Hotelübernachtungen für Familienbesuche in Bayern nur in besonderen Situationen erlaubt. Für unaufschiebbare familiäre Zwecke, wie die Teilnahme an Beerdigungen im engen Familienkreis oder notwendige Besuche von einem pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen, seien Hotelaufenthalte möglich, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. 30.11.2020