Berufung verworfen Böse Worte in der Raucherlounge
BAYREUTH. Ein 50-jähriger Gastronom aus Bayreuth ist mit seiner Berufung gegen eine Verurteilung wegen Bedrohung gescheitert. Die Berufungskammer hielt ein Urteil des Strafrichters, das eine Geldstrafe von 2000 Euro verhängt hatte, obwohl es im Prozess Anhaltspunkte gab, dass es sich bei den belastenden Aussagen gegen den Angeklagten um eine Retourkutsche handeln könnte. 02.10.2019