Betrugsvorwürfe gegen Personalrat haltlos – Verwaltungsgericht: Krankheit als Folge eines Personalgesprächs kein Dienstunfall Mobbing bei der Bundespolizei
„Gewaltiges Mobbing.“ So nannte ein früherer Beamter der Bundespolizei das, was ihm geschehen war. Der Personalrat wurde seelisch krank, wollte ein Personalgespräch als Ursache seiner Krankheit als Dienstunfall anerkannt bekommen, doch seine Klage lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth ab. Begründung: Die gesetzliche zweijährige Meldefrist für Dienstunfälle sei nicht eingehalten worden. 12.11.2014