Betrugsvorwürfe gegen Personalrat haltlos – Verwaltungsgericht: Krankheit als Folge eines Personalgesprächs kein Dienstunfall Mobbing bei der Bundespolizei

Von Peter Engelbrecht
 Foto: red

„Gewaltiges Mobbing.“ So nannte ein früherer Beamter der Bundespolizei das, was ihm geschehen war. Der Personalrat wurde seelisch krank, wollte ein Personalgespräch als Ursache seiner Krankheit als Dienstunfall anerkannt bekommen, doch seine Klage lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth ab. Begründung: Die gesetzliche zweijährige Meldefrist für Dienstunfälle sei nicht eingehalten worden.

 
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Als Ursache der depressiven Erkrankung und weiterer gesundheitlicher Probleme, die letztlich zur Ruhestandsversetzung führten, nannte der frühere Streifenbeamte ein Personalgespräch im Juli 2004. Damals wurden er und zwei weitere Mitglieder des Gesamtpersonalrates zum Chef und dessen Stellvertreter des Bundespolizeistandortes Schwandorf zitiert. Er habe sie beobachten lassen, sie hätten „gewaltige kriminelle Energie an den Tag gelegt“.

Er habe den Fall an die Kripo Amberg weitergegeben, habe der Chef den Personalräten eröffnet. „Wir waren schockiert, hatten keine Fehler gemacht“, schilderte der frühere Beamte aus dem östlichen Landkreis Bayreuth. Worauf die Vorwürfe begründet waren, ob dienstlich oder anderweitig, habe der Chef nicht erläutert.

Natürlich habe er sich große Sorge um seine berufliche Zukunft gemacht, berichtete der Mann. Wie bekanntwurde, war der Gesamtpersonalrat videoüberwacht worden. Unklar sei, ob auch Telefone und der E-Mail-Verkehr kontrolliert wurden.

Wie sich herausstellte, wurde ihm vorgeworfen, eine Reisekostenabrechnung betrügerisch abgerechnet zu haben – es ging um sieben Euro. Das Verfahren zog sich vier Jahre hin. Das Amtsgericht Schwandorf sprach ihn im Januar 2008 frei, das Disziplinarverfahren gegen ihn wurde wegen erwiesener Unschuld ein Jahr später eingestellt.

Auch die Reisekostenermittlungen gegen die beiden anderen Personalräte seien eingestellt worden. Am Rande der Verhandlung sprach der Mann von Mobbing, der Aufstieg in den gehobenen Dienst sei ihm verwehrt worden. Dabei habe er immer beste Beurteilungen bekommen.

„Wir gehen davon aus, dass es ein belastendes Gespräch war“, sagte Verwaltungsgerichtspräsident Thomas Boese. Die Frage sei, ob die Folgen des Personalgesprächs das Merkmal eines Dienstunfalls erfüllten. „Entscheidend ist aber, dass die Meldepflicht für einen Dienstunfall nicht gewahrt war.“ Bereits im Juli 2008 hätte aufgrund der ärztlichen Befunde klar sein müssen, dass zwischen der „massiven Konfliktsituation“ und der Erkrankung ein enger Zusammenhang bestehe.

Die unbegründeten Vorwürfe seien für seinen Mandanten „eine Katastrophe gewesen“, sagte Anwalt Dieter Mronz. Er verwies auf die Fürsorgepflicht des Dienstherren, die Polizeiärztin hätte den Kranken auf eine Dienstunfallmeldung hinweisen sollen. Oberregierungsrätin Ohler vom Bundespolizeipräsidium München sagte, der Dienststellenleiter habe keine Erinnerung an ein „konfrontatives Gespräch“ im Juli 2004, sein Stellvertreter habe erklärt, er sei laut Terminkalender „nicht dabei gewesen“.

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