„Wir gehen davon aus, dass es ein belastendes Gespräch war“, sagte Verwaltungsgerichtspräsident Thomas Boese. Die Frage sei, ob die Folgen des Personalgesprächs das Merkmal eines Dienstunfalls erfüllten. „Entscheidend ist aber, dass die Meldepflicht für einen Dienstunfall nicht gewahrt war.“ Bereits im Juli 2008 hätte aufgrund der ärztlichen Befunde klar sein müssen, dass zwischen der „massiven Konfliktsituation“ und der Erkrankung ein enger Zusammenhang bestehe.
Die unbegründeten Vorwürfe seien für seinen Mandanten „eine Katastrophe gewesen“, sagte Anwalt Dieter Mronz. Er verwies auf die Fürsorgepflicht des Dienstherren, die Polizeiärztin hätte den Kranken auf eine Dienstunfallmeldung hinweisen sollen. Oberregierungsrätin Ohler vom Bundespolizeipräsidium München sagte, der Dienststellenleiter habe keine Erinnerung an ein „konfrontatives Gespräch“ im Juli 2004, sein Stellvertreter habe erklärt, er sei laut Terminkalender „nicht dabei gewesen“.