Was bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz? Bangen bei Biogas-Betreibern

Von Elmar Schatz
Betreiber von Biogasanlagen fragen sich, wie sich das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz für sei auswirkt. Foto: dpa Foto: red

Kleinere Stromerzeuger bangen - um deren Chancen im Wettbewerb zu sichern, müsse das jetzt vom Kabinett verabschiedete Erneuerbare-Enerien-Gesetz (EEG) im Parlament nachgebessert werden, fordert Stefan Rauh, einer der Geschäftsführer beim Fachverband Biogas in Freising. Was bringt das neue EEG-Gesetz?

 
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Die Gesetzesnovelle sei "kein Hexenwerk", sagt Rauh, "letzten Endes ist Gutes passiert, weil es eine Anschlussregelung für die Förderung gibt" - die allerdings geringer ausfallen wird.

Subventionen nur für die günstigsten Anbieter

In Zukunft sollen nur noch die günstigsten Anbieter von Ökostrom staatliche Subventionen erhalten. "Es ist noch nicht alles top", sagt Rauh, doch sei er "vorsichtig optimistisch".

Rauh, der aus Hof stammt, fordert: "Die Akteursvielfalt muss bestehen bleiben" - und meint, Kleinanlagen dürften nicht vom Markt verdrängt werden.

Für ein Modell, das großen und kleinen Stromerzeugern gerecht wird und ausreichende Vergütungen gezahlt werden, träten Bauernverband sowie die drei Länder Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz ein.

Bislang gelten feste Vergütungen für den Strom

Bislang gelten für Betreiber von Ökostrom-Anlagen feste Vergütungen pro Kilowattstunde. Ab 2017 sollen neue Anlagen ausgeschrieben werden. Dann bekommt der Betreiber den Zuschlag, der die geringsten Fördersätze akzeptiert.

"Wir wollen durch den Wettbewerb möglichst niedrige Strompreise erreichen", sagt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Der Ökostrom brauche "keinen Welpenschutz" mehr.

Gabriel weist den Vorwurf zurück, die Energiewende würde abgewürgt und kleine Anbieter würden vom Markt gedrängt: "Wir werden für die Kleineren sogar extra Regeln haben, die besser sind als für die großen."

Große Stromleitungen fehlen

Weil die vorgesehenen großen Stromleitungen noch lange nicht gebaut werden, kann subventionierter Windstrom aus dem Norden nicht nach Süden transportiert werden - deshalb zahlen die Verbraucher derzeit doppelt: für die Subventionen in Deutschland und für Ersatzstrom aus dem Ausland.

Obergrenzen für die Ökostrom-Produktion

Der Bund hatte sich vergangene Woche mit den Ländern auf Obergrenzen für die Ökostrom-Produktion geeinigt. Die Zahlen für Wind auf See und Photovoltaik bleiben demnach in etwa im Einklang mit den bisherigen Zielen. Bei Strom aus Biogas und Wind an Land gibt es deutliche Beschränkungen.

Immerhin habe der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in der großen Koalition erreicht, dass Strom aus Biogas weiter gefördert wird, sagt Rauh zu dem erreichten Kompromiss.

Für bestehende Biogasanlagen ändere sich nichts, bis deren Förderung endet. Müssen sich diese an den künftig geltenden Ausschreibungen beteiligen, werde der Fachverband Biogas den Betrieben dabei helfen.

Entscheidend sei eine auskömmliche Vergütung für den eingespeisten Strom. Für den derzeitigen Preis von drei Cent je Kilowattstunde, wie er an der Leipziger Strombörse notiert wird, könne niemand Strom aus Biogas produzieren.

Solaranlagen auf dem Dach ausgenommen

Kleine Solaranlagen auf dem eigenen Dach sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Der Ausbau von Windkraftanlagen an Land soll an die Netzkapazitäten geknüpft werden. Im Norden dürfen nur noch neue Anlagen gebaut werden, wenn deren Strom abtransportiert werden kann.

Die Grünen-Chefin Simone Peter wirft der Bundesregierung vor, die erneuerbaren Energien auszubremsen. Der Greenpeace-Energieexperte Tobias Austrup sagt: "Minister Gabriel droht, das Ausbautempo der letzten Jahre zu halbieren." Gabriel entgegnet, solange Stromleitungen fehlten, sei die Begrenzung des Ausbaus von Ökostromanlagen die einzig richtige Entscheidung.

Der EEG-Gesetzentwurf wird nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Gabriel will einen zügigen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens, weil das gegenwärtige EEG zum Ende des Jahres ausläuft.

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