Der Zoo in Hof hat seine gefiederten Tiere inzwischen weitgehend eingesperrt, sie sind für Besucher nicht mehr zu sehen.
Sollte aus dem Labor nach dem Wochenende ein positiver Befund zu H5 N8 kommen, würde die Hofer Behörde für zunächst 21 Tage rund um den Fundort eine Sperr- und eine Beobachtungszone einrichten, in denen verschärfte Regeln für sämtliche Geflügelhalter gelten.
Falls in einem Stall ein Huhn oder eine Gans an der Vogelgrippe stirbt, wäre das Landratsamt gezwungen, alle Tiere des Bestandes töten zu lassen.
Um die Weihnachtsgans muss niemand bangen
Eine Entwarnung kann das Veterinär-amt jedoch geben: „Es gibt weltweit noch keinen belegten Fall einer Ansteckung vom Tier zum Menschen“, betont Veterinärdirektor Illgen. Auch sei der Verzehr von Geflügel ungefährlich, sofern man Fleisch oder auch Eier gart oder kocht. Um seine Weihnachtsgans müsse also niemand bangen.