Was gilt es zu beachten, wenn es in einem Gaststätten- oder Restaurantbetrieb zu einem Ausbruch der Magen-Darm-Erkrankung kommt?
Kommt es zu einem Ausbruch von Magen-Darm-Erkrankungen im Zusammenhang mit einem Gaststättenbetrieb, ist die schnelle Ermittlung der Ursache des Ausbruchs von zentraler Bedeutung, heißt es seitens des Landesgesundheitsministerium Baden-Württemberg. Hierzu führt das Gesundheitsamt die Ermittlungen bei Erkrankten, Krankheitsverdächtigen oder Kontaktpersonen durch und veranlasst die Abgabe von Stuhl- und anderen Humanproben für die labordiagnostische Untersuchung. Die Lebensmittelüberwachung untersucht zudem die verzehrten Lebensmittel und ermittelt die Wege, wie die Keime in die Speisen gelangen konnten. Auch dazu werden Lebensmittel- und Umgebungsproben erhoben.
Welche Hygienemaßnahmen müssen Restaurantbesucher und Personal im Fall eines Norovirus-Ausbruchs beachten?
Wichtig ist die Einhaltung von allgemeinen Hygieneregeln wie das regelmäßige Händewaschen, heißt es seitens des Landesgesundheitsministeriums Baden-Württemberg. Kommt es zur Erkrankung, sollte man unbedingt daheim bleiben, bis die Symptome verschwunden sind und zum Schutz weiterer Personen Toilette und Flächen desinfizieren. Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten und unter den Paragraphen 42 Infektionsschutzgesetz fallen, dürfen bei Vorliegen einer gastrointestinalen Erkrankung nicht arbeiten.