Angenommen, eine Frau erleidet einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Ihr Mann ruft den Rettungsdienst. Dann darf es laut bayerischem Rettungsdienstgesetz zwölf Minuten dauern, bis dieser vor Ort ist. "Nach zwölf Minuten ohne Sauerstoff ist das Gehirn der Frau aber tot", sagt Richard Knorr, Kreisbereitschaftsleiter des Kreisverbands Bayreuth des Bayerischen Roten Kreuzes. Sind die Helfer vor Ort schon nach wenigen Minuten bei ihr, können Sie das verhindern. Ein Dienst, der nicht nur den Patienten hilft, sondern - das betrachtet Knorr ganz nüchtern - auch das Gesundheitssystem finanziell schont, weil Langzeitschäden vermieden werden. "Aber das interessiert keinen", schimpft Knorr.