Kostenfreies Busfahren: Eine Frage des Zweigs, den das Kind am Gymnasium wählt Busfahren: Das Drei-Kilometer-Problem

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Wer nicht weiter als drei Kilometer vom Gymnasium weg wohnt, muss fürs Busfahren zahlen. Allerdings auch, wenn das Wunsch-Gymnasium weiter als drei Kilometer weg ist vom Wohnort - jedoch ein anderes, näheres, Gymnasium den gleichen Zweig anbietet. Andreas Söhnlein stößt das sauer auf: Seine Tochter bekommt die Buskosten nicht erstattet, weil sie aufs WWG will, aber das RWG den gleichen Zweig anbieten würde. Foto: Eric Waha Foto: red

Es geht ums Prinzip. Und um ein Gesetz, das in Bayreuth immer wieder zu Problemen führt. Normalerweise bekommt ein Gymnasiast seine Monatskarte für den Bus umsonst von der Stadt, wenn er mehr als drei Kilometer weg wohnt von der Schule. Es sei denn, der Zweig, den er gewählt hat, wäre auch an einem Gymnasium möglich, das näher an seinem Stadtteil dran ist. Dann zahlen die Eltern. Nicht die Stadt, die vom Staat bezuschusst wird.

 
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Es geht ihm nicht ums Geld. Es geht ihm ums Prinzip, sagt Andreas Söhnlein. Er wohnt mit seiner Familie im Stadtteil Glocke. Die ältere Tochter geht aufs Richard-Wagner-Gymnasium (RWG). Sie bekommt von ihren Eltern die Monatskarte. "Kostet 15,70 Euro, weil es keine drei Kilometer sind", sagt Söhnlein. Die jüngere Tochter kommt im September ins Gymnasium. "Sie geht aufs Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium (WWG). Und bekommt die Karte nicht, weil es den wirtschaftswissenschaftlichen Zweig auch am RWG geben würde."

Wo bleibt die freie Schulwahl?

Die Frage, die Söhnlein sich stellt: "Wie ist es um die freie Schulwahl bestellt?" Und: "Wir waren auf allen Werbeveranstaltungen der Gymnasien. Die stellen sich alle so breit wie möglich auf." Wer nicht den humanistischen, den sozialen oder den musischen Zweig wolle, bekomme ein Problem. Stadtteilübergreifend. Das Gros der Kinder aus der Saas, beispielsweise, "die ja in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist und sehr kinderreich ist, müsste dann der Logik folgend aufs RWG gehen".

Buskarte als ein erstes Stück Unabhängigkeit

Die Buskarte, die Söhnlein auch seiner jüngeren Tochter zahlen wird, nennt der Bayreuther "ein Stück Unabhängigkeit von den Eltern, eine Erweiterung des Aktionsradius des Kindes". Weshalb es aus seiner Sicht unverständlich ist, dass "das an ein paar 100 Metern scheitern soll". Zudem, sagt Söhnlein, könne er seine Tochter "in der fünften Klasse nicht guten Gewissens mit dem Rad zur Schule  fahren lassen". Der direkte Weg über die Ludwig-Thoma-Straße sei ebenso wenig geeignet wie der über die Pottensteiner Straße. "Ich schicke die nicht im Gegenverkehr in diese Einbahnstraße rein." Andere Eltern werden diesen Punkt ähnlich sehen.

Das sagt der Schulreferent: Carsten Hillgruber sagt, es komme "häufiger vor, dass wir Eltern das Problem erklären müssen", bevor das neue Schuljahr beginnt. "Im Prinzip", sagt Hillgruber, halte er eine Begrenzung, ab der die Kosten für den Schulweg übernommen werden, schon für sinnvoll. Zumal in Bayreuth nicht so lange Strecken zu fahren sind, dass man Kinder nicht auch mit dem Rad fahren lassen könnte. Die Stadt setze lediglich um, was bayernweit gelte und über das Gesetz zur Kostenfreiheit des Schulwegs geregelt werde. Die Wahlfreiheit des Gymnasiums sieht Hillgruber dadurch und durch die Vergleichbarkeit des Angebots der Bayreuther Gymnasien nicht beeinträchtigt: "Das Kind kann ja wählen und muss nicht auf die Schule, die näher am Wohnort ist. Es kann nur bedeuten, dass der Schulweg halt nicht bezahlt wird." 

Das sagt der Pressesprecher des Kultusministeriums:  Man müsse eine Grenze ziehen, "sonst würde man einen Schul-Tourismus provozieren, der nicht gut ist", sagt Ludwig Unger am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung. Die Kosten pro Gymnasiast und Schuljahr würden über die aktuell rund 7000 Euro steigen, die in Bayern anfielen. Man könne erwarten, dass ein Gymnasiast auf das näher gelegene Gymnasium geht, wenn er die Möglichkeit dazu habe. Andererseits: "Der Freistaat ist auch großzügig und übernimmt beispielsweise die Kosten, wenn ein Schüler aus Staffelstein jeden Tag nach Bamberg aufs Gymnasium mit dem Zug fahren muss, weil er die musischen Zweig gewählt hat, den es bei ihm in der Stadt nicht gibt." Auch bei Kindern, die einen beschwerlichen oder gefährlichen Schulweg haben, der kürzer ist als drei Kilometer, könne man Ausnahmen machen. "Jedoch nicht, wenn 50 Prozent einer Grundschulklasse auf ein Gymnasium gehen" - und sich deshalb Probleme mit der Drei-Kilometer-Regel ergeben, sagt Unger. 

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