Erstmals kassiert ein Oberlandesgericht die Kündigung eines alten und hoch verzinsten Vertrags durch eine Bausparkasse Ein Sieg für die Bausparer

Von Wolf von Dewitz,
Wer noch einen alten Bausparvertrag hat kann sich über hohe Zinsen freuen. Zurecht, hat das OLG Stuttgart entschieden. Foto: Patrick Pleul/dpa Foto: red

Der Dauerstreit zwischen Anlegern und Bausparkassen hat die nächste juristische Stufe erreicht. Am Oberlandesgericht Stuttgart fiel am Mittwoch das erste höherinstanzliche Urteil, überraschend zugunsten der Bausparer. Ein Überblick über den Stand der Dinge bei einem Thema, das Tausende Sparer betrifft.

 
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Worum geht es?
In den 80er und 90er Jahren lockten Bausparkassen Kunden mit Guthabenzinsen von bis zu fünf Prozent – sie brauchten Geld, um es als Darlehen weiter zu vergeben. Das Geschäft boomte. Als die Zinsen gegen null sanken, legten viele Sparer jedoch ihr Recht auf ein Bauspardarlehen auf Eis – solche Kredite gab es inzwischen häufig günstiger als Einzelkredite außerhalb des Bausparvertrags. Die Guthabenzinsen wurden für die Bausparkassen zu finanziellem Ballast. Also kündigten die Institute Verträge, die mindestens zehn Jahre zuteilungsreif waren – 200.000-mal im Jahr 2015.

Wie ist die rechtliche Lage?
Nicht alle Kunden ließen sich das gefallen, viele zogen vor Gericht. Es gibt inzwischen etwa 200 Urteile. In 90 Prozent der Fälle bekamen die Bausparkassen Recht, sagt zumindest der Verband der Privaten Bausparkassen. Doch die Lage ist unübersichtlich, zentral erfasste Daten einer objektiven Stelle gibt es nicht. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass eine solche Statistik die Zahl der Vergleiche und somit De-facto-Niederlagen für Bausparkassen nicht enthalte. An Oberlandesgerichten – etwa in Koblenz, Hamm, Celle und Koblenz – gab es ebenfalls einige schriftliche Beschlüsse, allesamt pro Bausparkasse. Das erste Urteil – also eine mündliche Entscheidung – fiel am Mittwoch am OLG Stuttgart. Hier wurde einer Bausparerin rechtgegeben, deren Guthaben von 15.000 Euro mit drei Prozent pro Jahr verzinst wurde.

Was ist der juristische Knackpunkt?
Aus Sicht der Bausparkassen findet durch den Verzicht auf das Darlehen eine Zweckentfremdung des Bausparvertrags zur reinen Kapitalanlage statt. Sie berufen sich auf den Paragrafen 489 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem zufolge Darlehensnehmer zehn Jahre nach vollständigem Empfang einer Leistung kündigen dürfen. In der Sparphase sehen sich die Finanzinstitute als Darlehensnehmer, da sie ja Geld der Sparer bekommen und hierfür Zinsen zahlen. Aus Sicht von Bausparern greift der strittige Paragraf 489 hingegen nicht. „Der Paragraf wurde zum Schutz von Verbrauchern gegenüber Banken eingeführt und nicht umgekehrt“, sagt Anwalt Thomas Basten. Und selbst wenn sich ein Institut darauf berufen dürfte, so wäre der Paragraf nicht anwendbar, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn nur weil ein Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif sei, sei damit nicht die vollständige Leistung empfangen worden, also die gesamte Darlehensauszahlung. Schließlich gingen die Einzahlungen der Sparer weiter, das Darlehen wachse an. Der Zeitpunkt der Zuteilung sei irrelevant, so Nauhauser.
Aus Sicht des Stuttgarter Gerichts war entscheidend, dass die Bausparkasse ein vertragliches Kündigungsrecht nicht genutzt habe, als die Einzahlungen schon vor längerer Zeit aufhörten – der Vertrag ruhte also. Indem die Bausparkasse das zuließ, habe sie ihr gesetzliches Kündigungsrecht gewissermaßen verwirkt.

Was bedeutet das Urteil des Stuttgarter OLG?
Rein formal gesehen ist es ein Einzelfall. Ihm könnte aber insofern eine gewisse Signalwirkung zukommen, da dasselbe OLG in den kommenden Monaten weitere, ähnliche Fälle auf den Tisch bekommt. Eine Bindungswirkung gibt es zwar nicht, aber Gerichte bleiben häufig bei ihrer Haltung zu einzelnen Rechtsfragen. Vertreter der Bausparkassen bemühten sich sofort um Schadensbegrenzung und sagten, der Stuttgarter Fall sei „speziell“ gewesen. Sie halten an ihrer bisherigen Auffassung fest. Als Reaktion auf das Stuttgarter Urteil verwies der Verband der Privaten Bausparkassen auf die Beschlüsse anderer OLG pro Bausparkassen. Soll wohl heißen: Alles halb so wild, schließlich sehen andere Richter das ganz anders.

Wann endet der juristische Streit?
Ein Ende ist nicht absehbar. Wohl 2017 könnte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort sprechen, möglicherweise zum Stuttgarter Fall – vorausgesetzt, Wüstenrot legt Revision ein. Dass der BGH den Bausparern recht gibt, wäre aus Sicht von Experten wie der Hohenheimer Juraprofessorin Christina Escher-Weingart möglich, schließlich habe es vor Gerichten und in Fachaufsätzen unterschiedliche Urteile und Meinungen gegeben. Aber selbst nach einem BGH-Urteil ginge der Streit wohl weiter.

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