Bis 16. Juli müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten mitmachen Eintragungsfrist fürs Volksbegehren beginnt

Von Sarah Bernhard
Wer möchte, dass Schulen wieder einen neunjährigen Gymnasialzug einführen können, muss sich bis zum 16. Juli registrieren. Foto: dpa Foto: red

Die Freien Wähler haben ein Volksbegehren auf den Weg gebracht, heute beginnt die Einschreibung. Daniel Frieß vom Landratsamt, das die ordnungsgemäße Abwicklung des Volksbegehrens in den Gemeinden überwacht, erklärt, was es soll und wie es geht.

 
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Herr Frieß, um was geht es in dem Volksbegehren eigentlich?

Daniel Frieß: Durch das Volksbegehren soll Artikel 9 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geändert werden. Neben der seit 2003 bestehenden achtjährigen Gymnasialzeit (G8) soll in Bayern auch die Möglichkeit einer neunjährigen Gymnasialzeit (G9) eingeführt werden. Das G8 soll zwar erhalten bleiben. Die Schulen sollen aber die Möglichkeit bekommen, wieder zu einer neunjährigen Gymnasialzeit zu wechseln oder beide Arten gleichzeitig anbieten zu können.

Und warum genau soll ich jetzt aufs Rathaus kommen?

Frieß: Zwischen dem 3. und dem 16. Juli müssen zehn Prozent der stimmberechtigten Staatsbürger in Bayern ihre Unterschrift in den jeweiligen Eintragungsräumen abgegeben haben, damit per anschließendem Volksentscheid abgestimmt werden kann, ob es künftig die Wahl zwischen G8 und G9 geben wird.

Was erwartet mich auf dem Rathaus?

Frieß: Es liegen Eintragungslisten aus, in denen die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren, dass dem Landtag ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des BayEUG unterbreitet wird. In diese Liste kann man sich eintragen. Man sollte sich anhand von Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Wie lange habe ich Zeit, mich zu registrieren?

Frieß: Die Eintragungslisten liegen zwischen dem 3. und dem 16. Juli aus. Die genauen Eintragungszeiten wurden in den einzelnen Gemeinden bekannt gemacht.

Kann sich jeder eintragen?

Frieß: Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die bis zum 16. Juli das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung seit mindestens dem 16. April in Bayern gemeldet sind. Letzter Geburtstermin ist somit der 16. Juli 1996.

Wenn ich will, das alles so bleibt, wie es ist, muss ich mich dann auch eintragen?

Frieß: Dann kann die Eintragung in die Liste unterbleiben.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Frieß: An die jeweiligen Sachbearbeiter in den Gemeinden beziehungsweise an die Fraktion der Freien Wähler im Bayerischen Landtag als Initiatoren des Volksbegehrens.

Was passiert nach dem 16. Juli?

Frieß: Wenn sich mehr als zehn Prozent der Bürger für das Volksbegehren ausgesprochen haben, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Landtag setzt das Anliegen direkt um oder es kommt zum Volksentscheid. Dann hat der Landtag zusätzlich die Möglichkeit, einen Alternativ-Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen. Greifen würden die Änderungen frühestens zum Schuljahr 2015/16.

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