Wenn nicht geklärt ist, ob die Bayreuther Festspiele GmbH oder die Richard-Wagner-Stiftung den Festspielleiter bestimmen darf: Dürfen Eva Wagner-Pasquier und Verwaltungsrats-Chef Toni Schmid überhaupt über die Zeit nach 2015 verhandeln?
Ja – jedenfalls, solange es um Eva Wagner-Pasquiers Vertrag als Geschäftsführerin der Festspiele GmbH geht. Was das (faktisch, aber nicht rechtlich identische) Amt der Festspielleiterin betrifft, prallen zwei Rechtsauffassungen aufeinander. Der Vertreter der Wieland-Erben im Stiftungsrat, Chris Thomale, sagt mit Blick auf die Stiftungssatzung: „In seiner Eigenschaft als GmbH-Chef darf Toni Schmid als Geschäftsführer einstellen, wen er will. Über die Bestellung von Festspielleitern entscheidet die Stiftung.“ Ministerialdirigent und Verwaltungsratschef Schmid sagt, mit Blick auf die Geschäftsordnung der GmbH: „Mit dieser Frage ist der Stiftungsrat nicht befasst. Er wird darüber informiert, mehr nicht.“ Klarheit herrscht erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Dann entscheidet die GmbH über die Intendanten der Festspiele, ohne dass die Stiftung den Mietvertrag kündigen könnte.