Crystalhandel: Ein Jahr auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden für 42-Jährige Letzte Chance für Angeklagte

Von
Zu einer Bewährungsstrafe wurde eine Pegnitzerin jetzt in der Berufungsverhandlung verurteilt. Sie hatte sich wegen des Handels mit Crystal zu verantworten. Foto:dpa Foto: red

„Ich hoffe es war alles richtig, was Sie uns erzählt haben“, sagte Richter Werner Kahler heute vor dem Landgericht Bayreuth eindringlich zur Angeklagten. Dort musste sich eine 42-Jährige aus Pegnitz wegen 25 Fällen des erwerbsmäßigen Handels mit Crystal verantworten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bereits im März war sie deshalb zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Ziel ihres Anwalts war es, eine Bewährungsstrafe für die gelernte Goldschmiedin, die zwei Putzstellen in Pegnitz hat, zu erreichen. Der Gewinn aus dem Drogenhandel sei so gering, dass man nicht von erwerbsmäßig sprechen könne.

Zwischen März und Juli 2014 hatte sie zwei bis drei Gramm wöchentlich von einem bereits verurteilten Großhändler erworben – aber ausschließlich zu Eigenverbrauch, so der Anwalt. Bei der ersten Verhandlung hatte sie gegenüber dem Richter behauptet, kein Crystal mehr zu konsumieren. Eine Haarprobe hatte das Gegenteil bewiesen. Darum hatte Kahler Ende November am ersten Verhandlungstag eine erneute Haarprobe angeordnet, nachdem die 42-Jährige ausgesagt hatte, seit Juli nichts mehr zu konsumieren.

Schmerzmittel nachgewiesen

Heute verlas der Richter nun, was das rechtsmedizinische Institut Erlangen-Nürnberg festgestellt hatte. Es wurden zwar keine Hinweise auf den Konsum von Methadon oder Opium gefunden, dafür aber auf die Einnahme von zwei verschiedenen Schmerzmitteln. Seine Mandantin habe massive Rückenprobleme und das Medikament von ihrem Mann bekommen, der es im Gefängnis auf Rezept bekommen habe. Dort saß er wegen eines anderen Deliktes ein, ist seit dem Sommer erst wieder draußen.

Etwa vier- bis fünfmal im Monat habe sie das Medikament genommen, so die Angeklagte. „Das müssen mehr Tabletten gewesen sein“, so Kahler, der in einer Verhandlungspause Rücksprache mit dem Landgerichtsarzt genommen hatte. Die gemessenen Werte sprächen dafür. „Sie machen es uns nicht leicht“, meinte er zu der Angeklagten, als diese noch angab, bei der Suchtberatung ein Gespräch gehabt zu haben, darüber aber keinen Nachweis vorlegen konnte.

Drei Einträge im Register

„Wir wollen hier keine Geschichten hören, sondern wissen, was Sache ist“, unterstrich auch der Verteidiger. 450 Euro verdiene sie im Monat, ihr Mann, der als Fräser arbeitet 1600 Euro. Sie hat zwei Kinder, 18 und neun Jahre alt. Aus ihrem Zentralregister las der Richter drei Einträge vor: einmal Fahren ohne Führerschein und zweimal Diebstahl. Für alles hatte die Angeklagte jeweils eine Geldstrafe erhalten. Ungereimtheiten gab es dann bei der Angabe des Diebesgutes. Es sei Shampoo gewesen, so die Pegnitzerin. Kinderstiefel, eine Antiagecreme und Mascara entnahm Kahler dann den Akten.

Der Richter rang sichtlich mit sich, machte aber deutlich, dass er das erste Urteil auch für zu hoch halte. Das unterstrich ebenso der Verteidiger in seinem Plädoyer. Seine Mandantin habe die Anklage gestanden, andere Lieferanten genannt und der Gewinn sei minimal gewesen. „Die Angeklagte bereut ihre Taten zutiefst und sie hat auch den Absprung von den Drogen geschafft“, sagte er. Er plädierte für ein Jahr auf Bewährung. Das sah der Staatsanwalt anders und sprach sich dafür aus, das alte Urteil beizubehalten. Sie habe zwar zum Eigenkonsum gehandelt und sei geständig, habe aber trotz der ersten Verurteilung weiter Crystal konsumiert und das dann vor Gericht geleugnet.

Urteil akzeptiert

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf vier Jahre Bewährung sowie 150 gemeinnützige Arbeitsstunden und ein Jahr Suchtberatung lautete schließlich das Urteil. „Das ist kein Freispruch zweiter Klasse“, so Richter Kahler mahnend. Er sehe schon einen gewerbsmäßigen Handel, wenn auch der Gewinn sehr gering war. Es gehe um eine harte Droge. Die Angeklagte habe aber ausschließlich ihre eigene Gesundheit gefährdet. Zu ihren Lasten legte er, dass sie mehrfach vor Gericht gelogen habe. „Sie haben uns die Entscheidung für eine Bewährung nicht leichtgemacht, aber das Gericht gibt jedem noch mal eine Chance“, so Kahler. Die Angeklagte war sichtlich erleichtert und akzeptierte noch im Gerichtssaal das Urteil.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel Richter ordnet Haarprobe an.

Autor

Bilder