Der Richter rang sichtlich mit sich, machte aber deutlich, dass er das erste Urteil auch für zu hoch halte. Das unterstrich ebenso der Verteidiger in seinem Plädoyer. Seine Mandantin habe die Anklage gestanden, andere Lieferanten genannt und der Gewinn sei minimal gewesen. „Die Angeklagte bereut ihre Taten zutiefst und sie hat auch den Absprung von den Drogen geschafft“, sagte er. Er plädierte für ein Jahr auf Bewährung. Das sah der Staatsanwalt anders und sprach sich dafür aus, das alte Urteil beizubehalten. Sie habe zwar zum Eigenkonsum gehandelt und sei geständig, habe aber trotz der ersten Verurteilung weiter Crystal konsumiert und das dann vor Gericht geleugnet.
Urteil akzeptiert
Ein Jahr Freiheitsstrafe auf vier Jahre Bewährung sowie 150 gemeinnützige Arbeitsstunden und ein Jahr Suchtberatung lautete schließlich das Urteil. „Das ist kein Freispruch zweiter Klasse“, so Richter Kahler mahnend. Er sehe schon einen gewerbsmäßigen Handel, wenn auch der Gewinn sehr gering war. Es gehe um eine harte Droge. Die Angeklagte habe aber ausschließlich ihre eigene Gesundheit gefährdet. Zu ihren Lasten legte er, dass sie mehrfach vor Gericht gelogen habe. „Sie haben uns die Entscheidung für eine Bewährung nicht leichtgemacht, aber das Gericht gibt jedem noch mal eine Chance“, so Kahler. Die Angeklagte war sichtlich erleichtert und akzeptierte noch im Gerichtssaal das Urteil.
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