Bundesgerichtshof stellt klar Wer zu schnell an Müllauto vorbeifährt, trägt Unfall-Mitschuld

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Wie sich Verkehrsteilnehmer verhalten müssen, wenn sie einem Müllauto begegnen, hat nun das oberste deutsche Gericht klargestellt. Geklagt hatte ein Pflegedienst.

 
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Sobald Müllwerker auf der Straße sind, ist besondere Vorsicht geboten. Das hat der BGH entschieden. Foto: dpa/Frank Leonhardt

Wer an einem Müllauto vorbeifährt, das gerade im Einsatz ist, muss besonders vorsichtig sein – andernfalls verhält er sich nicht verkehrsgerecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) mit einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss klargestellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Pflegedienst geklagt, nachdem eine seiner Mitarbeiterinnen mit ihrem Auto gegen eine gerade geleerte Mülltonne gefahren war, die ein Müllwerker zurück über die Straße schob.

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Zwar stehe dem Pflegedienst gegen den Abfallwirtschaftsbetrieb Schadenersatz wegen des bei dem Unfall beschädigten Autos zu. Jedoch trage auch die Pflegedienst-Mitarbeiterin eine Mitschuld, so der Senat. Die Frau habe „nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen“ dürfen. Sie hätte damit rechnen müssen, dass Müllwerker plötzlich vor oder hinter einem Mülllader auftauchen und entsprechend langsam und vorsichtig fahren müssen.

Die Vorinstanz hatte bei der Frau keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gesehen und dem Betreiber der Müllabfuhr die Hauptschuld gegeben. Der BGH verwies den Fall jedoch zurück an das zuständige Landgericht Hannover, das nun neu über die Haftungsquote entscheiden muss. (Az.: VI ZR 77/23)