Nach Schiffsunfall Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach dem Schiffsunfall auf dem Starnberger See ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Besatzung des Ausflugsschiffes. Zudem wurde ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben. 30.07.2012