![Drogendealer müssen ins Gefängnis](/media.media.5f1e0d30-4067-4a38-9ec3-5f3610d0e9e1.16x9_700.jpg)
Angeklagte waren an einen verdeckten Ermittler geraten Drogendealer müssen ins Gefängnis
BAYREUTH. Zwei Drogendealer hat das Landgericht am Montag zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden 47 und 54 Jahre alten Männer müssen für zwei Jahre elf Monate beziehungsweise für vier Jahre ins Gefängnis. Eine mitangeklagte 38-jährige Tschechin wurde für ihre Tatbeteiligung als Drogenkurier mit zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis bestraft. Der Urteilsspruch lautete auf unerlaubtes Handeltreiben, beziehungsweise auf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge. 30.04.2012