Vor Nachbars Garage parken ist nicht erlaubt
MÜNCHEN/BERLIN. Wer vor der Garage nebenan parkt, kann sich nicht darauf berufen, der Nachbar müsste bei ihm klingeln, wenn er an seine Garage will. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. 01.10.2010