Bundesgerichtshof bestätigt zweites Urteil: Schuldig wegen Millionen-Untreue und wegen geplanter Entführung eines Richters Strafe gegen Ex-NKD-Chef hat Bestand
Michael K., der ehemalige Chef des Bindlacher Textildiscounters NKD, bleibt auf absehbare Zeit hinter Gittern. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt ein zweites Strafurteil des Landgerichts in Hof bestätigt. Der Ex-Manager war im Jahr 2015 in zwei spektakulären Prozessen zu sechs und zu fünf Jahren verurteilt worden. 14.03.2016