Tatsächlich ist der entscheidende Punkt rechtlich umstritten: Ein vom Landtag eingeschalteter Verfassungsrechtler kommt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zum gegenteiligen Ergebnis: dass die Altfallregelung auch nach 2004 noch galt - damit hätte das Landtagsamt entsprechende Beschäftigungsverhältnisse nicht beanstanden müssen. Die Altfallregelung erlaubte Abgeordneten, bestehende Arbeitsverhältnisse mit Eheleuten und Kindern weiterlaufen zu lassen, auch wenn solche Verträge im Jahr 2000 verboten wurden.