"Wir haben eine andere Rechtsauffassung" Verwandtenaffäre: Nadler widerspricht Oberstem Rechnungshof

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Nach der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag erhebt der Oberste Rechnungshof (ORH) schwere Vorwürfe gegen das Parlament. So hätte die umstrittene Altfallregelung zur Beschäftigung von Eheleuten und Kindern nach Ansicht der Finanzprüfer schon seit dem Jahr 2004 nicht mehr angewendet werden dürfen. Der Bayreuther CSU-Abgeordnete Walter Nadler, der viele Jahre seine Ehefrau als Mitarbeiterin beschäftigt hatte, sieht das anders.

 
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Tatsächlich ist der entscheidende Punkt rechtlich umstritten: Ein vom Landtag eingeschalteter Verfassungsrechtler kommt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zum gegenteiligen Ergebnis: dass die Altfallregelung auch nach 2004 noch galt - damit hätte das Landtagsamt entsprechende Beschäftigungsverhältnisse nicht beanstanden müssen. Die Altfallregelung erlaubte Abgeordneten, bestehende Arbeitsverhältnisse mit Eheleuten und Kindern weiterlaufen zu lassen, auch wenn solche Verträge im Jahr 2000 verboten wurden.

Nadler sieht das Gutachten des Rechnungshof denn auch gelassen: Aus seiner Sicht hat der Rechnungshof die Altfallregelung gar nicht kritisiert, sondern sie nur angesprochen. „Wir vom Landtagspräsidium, dessen Mitglied ich bin, haben eine andere Rechtsauffassung als der Rechnungshof. Im Übrigen haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Sobald das vorliegt, kann man mehr dazu sagen."

Erneut betonte Nadler, dass an seinem Vorgehen nichts Illegales gewesen sei. „Es verwundert uns alle, dass der Rechnungshof das Thema überhaupt aufgegriffen hat." Das Thema Altfallregelung sei eigentlich gar nicht mehr für eine Prüfung relevant gewesen. Außerdem habe der Landtag, was die Beschäftigung von Mitarbeitern betrifft, bereits so mancher Empfehlung entsprochen, die im Gutachten des Rechnungshofes steht.


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie am Mittwoch im Nordbayerischen Kurier

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