Die Vorsitzende Richterin hatte in der Verhandlung im Oktober darauf hingewiesen, dass es für Mietwohnungen bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gebe. Ein Vermieter mehrerer Wohnungen hat demnach das Recht, seine Wohnungen einheitlich mit Rauchmeldern auszustatten.
Die Pflicht zum Betrieb von Rauchmeldern ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In der Regel müssen mindestens Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In den meisten Ländern ist die Frist zur Nachrüstung in bestehenden Gebäuden bereits abgelaufen.