Vier Seiten umfasst das Schreiben aus dem Landratsamt, mit dem fünf Beschlüsse des Gemeinderates aus den Jahren 1979, 1982, 1986, 1993 und 2016 aufgehoben werden, auf denen der Wasserrabatt beruht - und mit dem die Rechtsaufsicht gleich zwei Probleme hat. Erstens: Der Rabatt steht nicht in der Satzung, die den Wasserpreis festlegt. Zweitens: Er begünstigt Landwirte, obwohl das bayerische Kommunalrecht seit 1993 nur Rabatte für Gewerbebetriebe zulässt, die nachweisen, dass sie wassersparend arbeiten. Bauernhöfe sind von vornherein ausgenommen.