Der Wahlausschuss mit Vertretern der Parteien hatte sich mit den kleineren Problemfällen zu befassen, die im Nachgang der Wahl – oder ganz knapp davor – bekannt geworden sind. Zum Beispiel, sagt Ambros in der Sitzung, habe es „Übertragungsfehler von der Zählliste in die Niederschrift gegeben“, die korrigiert werden mussten, ebenso habe es „eine rechnerische Berichtigung gegeben“. Zudem habe es bei der Landtagswahl drei falsche Beschlüsse des jeweiligen Wahlvorstands gegeben, was mehrfach angekreuzte Listenbewerber bei jeweils einer Partei betraf. Das sei korrigiert und „Stimmenrettung betrieben worden“. Nur wenn Kandidaten von mehreren Parteien angekreuzt worden wären, wäre der Stimmzettel ungültig gewesen.