Vorschlag im Gemeinderat Bald mehr Windräder um Marktleugast?

Helmut Engel
  Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

In der Region Oberfranken Ost müssen Vorranggebiete für Windkraft in Höhe von etwa 1440 Hektar zusätzlich ausgewiesen werden, um dem seit Anfang Februar in Kraft getretenen „Wind-an-Land“-Gesetz zu entsprechen. Auch Flächen im Gemeindegebiet Marktleugast stehen dabei im Gespräch, wie aus der jüngsten Gemeinderatssitzung hervorging.

 
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Ein Waldbesitzer möchte in Marktleugast eine große Fläche für die Windenergie zur Verfügung stellen. Das teilte Bürgermeister Franz Uome bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats mit.

Eine Bewertung wird hinsichtlich der Vereinbarkeit mit vorliegenden Nutzungs- und Schutzbelange vorgenommen. Dabei werden unterschiedliche Flächen, auf welchen eine Windenergienutzung kategorisch ausgeschlossen sei und solchen, die keine uneingeschränkten Windenergienutzung erlauben, ermittelt.

Auch Flächen ohne oder nur mit sehr geringen Restriktionen würden genauer geprüft. „Damit sollen die Windenergieanlagen auf wenigen Flächen konzentriert werden, um eine Verspargelung zu vermeiden“, erklärte Geschäftsstellenleiter Michael Laaber. Er übernahm bei der Sitzung die Aufgabe, den Gemeinderat über das am 1. Februar in Kraft getretene „Wind-an-Land-Gesetz“ zu informieren. Ziel der neuen Vorgabe ist es, neue Voraussetzungen für die Ausweisung von Gebieten zu schaffen, auf denen Windkraftanlagen betrieben werden können. Damit das bayerische Ziel von 1,1 Prozent der Fläche für Windenergie bis 2027 erreicht wird, sei es nötig, dass in der Region Oberfranken Ost Vorranggebiete von etwa 1440 Hektar zusätzlich ausgewiesen werden, so Laaber weiter.

Die bisherige Abstandsregel „10H“ entfällt in ausgewiesenen Vorranggebieten und wird durch eine generelle Abstandsfläche von Tausend Metern zu Wohnbauflächen – bei gemischten Bauflächen 700 Meter – ersetzt. Auch Naturschutzgebiete seien nicht ausgeschlossen, hier muss aber die Gemeinde zustimmen. Der Regionale Planungsverband Oberfranken Ost ermittelt zurzeit Flächen und prüft die Voraussetzungen.

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