Vor Bayreuther Gericht: Akkuschrauber und Halfter mitgenommen Jugendliche klauen im Pferdestall

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Drei Jugendlichen drangen in einen Pferdestall ein und klauten dort Halfter, Stricke und einen Akkuschrauber. Foto: Archiv/dpa Foto: red

„Ich hoffe, das war nur ein einmaliger Ausrutscher“, ermahnte Richter Alois Meixner gestern die drei jungen Angeklagten vor dem Amtsgericht Bayreuth. Ein 18-Jähriger und eine 15-Jährige aus Creußen sowie ein 17-Jähriger aus Eckersdorf waren wegen Diebstahls angeklagt.

 
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Die beiden Minderjährigen hatten ihre Eltern, der zur Tatzeit im April gerade Volljährige, die Mutter dabei. Die Jugendlichen antworteten leise und zaghaft auf die Fragen des Richters. Der Volljährige wollte eigentlich erst keine Angaben machen. Nachdem ihn aber Meixner darauf hingewiesen hatte, dass er ja vor der Polizei schon alles zugegeben habe, sagte er doch etwas.

Zwischen 20 und 23 Uhr waren die drei Freunde im südlichen Landkreis unterwegs, der Volljährige durfte gerade allein Auto fahren und präsentierte den anderen dies. Man kam von Trockau und wollte bei jemandem vorbeischauen, den der Volljährige kannte, so dieser gestern vor Gericht. Dann habe man Pferde auf einer Koppel gesehen und nicht gemerkt, dass das Anwesen jemandem anderes gehört. Das Mädchen, das von Haus aus ein Pferdenarr ist und reitet, sei zu den Tieren gegangen, die Jungs hätten abgewartet. Dann sei man in den Stall eingedrungen.

Diebstahl war spontane Idee

Das Mädchen habe ein paar Halfter und Stricke genommen, die Jungs sich weiter umgeschaut. Dann habe der Volljährige den Akkuschrauber gesehen und mitgenommen. Gesamtwert des Schadens: gut 220 Euro. Das mit dem Diebstahl sei eine spontane Idee gewesen, sagt der Volljährige. „Wäre ja auch bescheuert, einen Bekannten zu beklauen“, schüttelt der Richter den Kopf. Der andere Junge habe nichts gemacht, er habe zu ihm gesagt, er soll gehen, so der Volljährige. Dann habe man die geklauten Sachen ins Auto gelegt und sei zu ihm gefahren. Am nächsten Tag wollten sie die Sachen wieder zurückbringen.

Ob er da nicht etwas Wichtiges vergessen habe, so der Richter. Bei der Polizei habe es eine andere Aussage gegeben. „Ach ja, ein Bekannter hat uns auf dem Video einer Überwachungskamera erkannt und es der Besitzerin gesagt“, so der Volljährige nach kurzem Überlegen. Daraufhin wollte er die Sachen zurückbringen. Das hätten sie nicht gemacht, wenn sie niemand erkannt hätte, gab der Volljährige auf Nachfrage des Richters zu.

Aus Unsinn und Langeweile

Das Mädchen stimmt den Aussagen des Volljährigen im Großen und Ganzen zu. Sie habe aber nicht gewusst, dass der Freund die Sachen der Besitzerin zurückbringen wollte. „Wir haben das aus Unsinn und Langeweile gemacht“, sagt das Mädchen auf die Frage des Richters, wer denn die Idee zum Diebstahl hatte. Eigentlich wollte sie nur nach den Pferden schauen. Den minderjährigen Freund habe man vor die Tür zum Aufpassen geschickt.

Dies streitet der Minderjährige gestern ab. Erst sei das Mädchen reingegangen, dann die Jungs. Ihm sei das Ganze unangenehm gewesen, er habe gemerkt, dass was geklaut wird und sei rausgegangen. „Es hat mich niemand aufgefordert, Schmiere zu stehen“, so der 17-Jährige. Er habe dann aber etwas von der Beute mit rausgetragen, selber aber nichts von der Beute bekommen.

Anschiss von den Eltern

„Die Mama war sauer und hat mit der Besitzerin geredet, wollte das klären“, so der 18-Jährige auf die Frage der Staatsanwältin, wie hinterher die Reaktion daheim auf den Vorfall war. Aber die Anzeige sei da gewesen und die Besitzerin wollte sie auch nicht zurücknehmen. Es habe einen Anschiss von den Eltern gegeben, berichten auch die beiden Minderjährigen, es habe Verbot gegeben, den Volljährigen zu besuchen. Man stand verstärkt unter Beobachtung der Eltern.

Es sei der erste Fall dieser Art gewesen, so der Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, der mit allen drei Angeklagten gesprochen hat. Der 18-Jährige habe nach dem Abbruch der Wirtschaftsschule den Hauptschulabschluss gemacht und beginne nun eine Schreinerlehre. Mit dem Mädchen sei er eng befreundet gewesen, mittlerweile sei das aber vorbei. Er habe die Beziehung nicht gefährden wollen und zeige noch nicht die nötige Reife für den Vorfall.

Arbeitsstunden reichen

Der andere Junge, der jetzt ebenfalls eine Schreinerlehre beginne, lebe bei der Mutter, die Eltern sind getrennt und kenne das Mädchen über die Montessorischule, an der beide waren. Das Mädchen war dort Schülersprecherin und beginne nun an einer Berufsfachschule eine Ausbildung in Sozialpflege. Der Jugendgerichtshelfer geht davon aus, dass das Mädchen reif genug sei, den gemachten Fehler einzusehen. Er vermute, dass die 15-Jährige vorgeprescht sei und die Jungs nicht dabei nur zusehen wollten. „Inzwischen ist die Freundschaft zwischen allen auseinandergegangen und vieles hat sich beruhigt“, so der Jugendamtsmitarbeiter. Maßnahmen der Jugendhilfe sehe er nicht als angebracht an, Arbeitsstunden würden reichen.

Das sahen auch Richter und Staatsanwältin so. Alois Meixner stellte das Verfahren ein, wenn beim Verein Fähre gemeinnützige Arbeitsstunden geleistet werden. 30 muss der 18-Jährige absolvieren oder alternativ zehn Euro pro Stunde bezahlen. Die anderen beiden müssen jeweils 15 Stunden ableisten. Sollten die Jugendlichen diesen Auflagen aber nicht nachkommen, würde das Verfahren wieder aufgenommen und eine Verurteilung erfolgen, ermahnte der Richter sie.

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