Nach der Verurteilung Schmids zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe im März 2015 in Augsburg hatte das Maximilianeum in München geprüft, ob Schmid Geld an das Parlament zurückzahlen muss. Letztlich habe es einen Anspruch auf die Rückzahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im niedrigen fünfstelligen Bereich gegeben, teilte ein Landtagssprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Geld habe Schmid bereits gezahlt.
Verwandtenaffäre für Schmid ausgestanden
Redaktion 11.02.2016 - 08:47 Uhr