Viele Fehler sind enthalten
Es sei auch eine Kompetenzüberschreitung von Holter, wenn dieser Baubeschreibungen auswerte. Es sei nicht seine Aufgabe, rechtliche Wertungen vorzunehmen. Das Zahlenwerk enthalte viele Fehler und würde die Unterdeckung des Bauunternehmens nicht widerspiegeln. „Herr Holter war seiner Aufgabe nicht gewachsen, manchmal ließ er die Logik vermissen“, so der Anwalt. Der Sachverständige habe weder seine Aufgabe noch die Inhalte der vorgelegten Schriftstücke erfasst. „Herr Holter will an seiner einmal getroffenen Feststellung der Zahlungsunfähigkeit festhalten“, sagte Waider. Holter sei aber kein juristischer Gutachter und habe sich somit aus juristischen Fragen herauszuhalten.
Mehrere Ablehnungen wegen Bedeutungslosigkeit für das Verfahren verlas schließlich Richter Burghardt. Weder Rechnungen, Angebote noch Protokolle müssten erneut bewertet werden noch ein Bauleiter als Zeuge wiederholt vernommen werden. Auch ein Zeuge, den Reinhard Debernitz, Verteidiger des Hauptangeklagten, gefordert hatte und der Mängel bestätigen sollte, wird nicht gehört werden. „Der Zeuge soll bewerten“, erklärte Burghardt den Beschluss. Und auch ein neues Gutachten für eine Immobilie in Speichersdorf wird nicht erstellt. Hier hatten die Anwälte einen niedrigeren Verkehrswert errechnet, als ein Gutachter. Wegen dieser Immobilie läuft die Betrugsanklage, da sie angeblich aus der vorhandenen Vermögensmasse der Firma geschafft wurde. „Es sind keine Voraussetzungen dafür gegeben“, so der Richter.
Der Prozess wird am kommenden Donnerstag mit den Plädoyers wie geplant fortgesetzt, gab Richter Burghardt abschließend bekannt. Allgemeines Kopfschütteln bei den Angeklagten und Verteidigern.
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