Verteidiger fehlen Unterlagen des Sachverständigen Urteil gegen Pottensteiner Bauunternehmer verschoben

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Das für Freitag geplante Urteil gegen einen Pottensteiner Bauunternehmer wird nun doch noch nicht gesprochen. Der Grund: Den Verteidigern fehlen vom Gericht zugesagte Unterlagen. Foto: dpa Foto: red

Kommenden Freitag sollte vor dem Landgericht Hof das Urteil gegen einen Bauunternehmer aus dem Raum Pottenstein und seine beiden Geschäftsführer fallen. Das ist nun geplatzt. Ursache ist eine Panne bei der Zustellung von Unterlagen an die Verteidiger.

 
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Seit Mitte April läuft bereits der Prozess gegen die drei Männer wegen verschleppter Insolvenz und versuchten Betrugs. Heute sollte der vom Gericht beauftragte Sachverständige sein nach der Beweisaufnahme korrigiertes Gutachten zur finanziellen Situation der Firma in den Jahren 2008 und 2009 vortragen. Die Unterlagen sollten die Verfahrensbeteiligten im Vorfeld des heutigen Verhandlungstages zur Einsicht erhalten. Doch das klappte nicht. Der Sachverständige hatte sein Gutachten am vorletzten Montag beim Landgericht eingereicht. Bei einigen der Anwälte war es erst am vergangenen Donnerstag in der Kanzlei eingegangen, einer der Verteidiger hat es überhaupt noch nicht erhalten. Dem Hauptangeklagten war das Gutachten am vergangenen Freitag zugegangen.

Fristverlängerung bis Ende August

Sein Verteidiger stellte darum gestern den Antrag auf Fristverlängerung von zwei Wochen, um eine Stellungnahme zum Gutachten erarbeiten zu können. Sollte das Gericht dem nicht zustimmen, zweifle er an einer gerechten Verfahrensführung, so Reinhard Debernitz, Verteidiger des Hauptangeklagten. Richter Matthias Burghardt stimmte der Fristverlängerung bis Ende August zu, die für morgen geplanten Plädoyers und das Urteil verschieben sich.

Als Zeuge stand gestern ein Bauleiter vor dem Hofer Landgericht, der von 2008 bis 2009 als Bauleiter für das Pottensteiner Unternehmen tätig war. Der 60-Jährige sagte aus, dass der Hauptangeklagte ihn angewiesen habe, bei der Feststellung des Baufortschritts und der erbrachten Leistungen die Prozente nach oben zu drücken. Somit konnten eher Abschlagsrechnungen gestellt werden.

Aufmaße nach unten korrigieren

Zum anderen habe der Hauptangeklagte ihm gegenüber geäußert, er könne keine Aufmaße machen. Dabei habe es aber zwischen den Aufmaßen der Handwerker und seinen keine Differenzen gegeben, so der Bauleiter. Daraufhin habe ihn der Angeklagte aufgefordert, die Aufmaße 20 bis 25 Prozent nach unten zu korrigieren. „Da habe ich meinen Laptop zugeklappt und bin gegangen“, erklärte der Zeuge.

Mitte 2009 sei es zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen und er habe die Handwerker immer wieder vertrösten müssen. Auf Nachfragen der Verteidiger erklärte der Zeuge weiter, dass es bei Objekten in München, Unterhaching und Ingolstadt auch Mängel – teilweise sogar erhebliche – gegeben habe. Diese habe er weitergegeben. Trotzdem sei es nach deren Behebung nicht zu Zahlungen gekommen.

Auf die Frage des Richters, nach den internen Firmenstrukturen, erwiderte der Zeuge, der mitangeklagte Geschäftsführer und Sohn des Firmenchefs habe „das Zittern angefangen, wenn er seinen Vater gesehen hat“. „Der hat, auch als Geschäftsführer, das gemacht, was ihm sein Vater gesagt hat“, so der 60-Jährige.

Ehefrau verweigert Aussage

Weiter erzählte der Bauleiter noch von einem Einbruch auf einer der Baustellen, bei der Baumaschinen entwendet wurden. Der Hauptangeklagte habe dann den Polier angewiesen, auf der Liste für die Versicherung mehr Maschinen aufzuführen, als gestohlen wurden.

Ebenfalls als Zeugin geladen war die Ehefrau des Hauptangeklagten, die aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber dem Sohn und Ehemann Gebrauch machte.

Beweisanträge zur Zahlungsfähigkeit der Baufirma stellte der Verteidiger des mitangeklagten Sohns. Er zitierte sehr ausführlich Zahlungsein- und ausgänge, eingelöste Schecks sowie noch offene Nachtragsrechnungen an einen Subunternehmer.

Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

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