München - Dem Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichts München I Schadenersatz zu. Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch.