TÜV erzielt juristischen Erfolg in Brustimplantate-Skandal

Brustimplantate aus Silikon der Firma PIP. Foto: dpa Foto: red

Der TÜV Rheinland hat im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence urteilte am Donnerstag, dass der TÜV seine Kontrollpflichten erfüllt und "keinen Fehler" begangen habe.

 
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Damit kassierten die Richter ein Urteil eines anderen französischen Gerichts vom November 2013, das den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an betroffene Frauen und Händler verurteilt hatte.

Poly Implant Prothèse (PIP) hatte seine Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem Industrie-Silikon befüllt, die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert.

Im November 2013 verurteilte das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon den TÜV dazu, 1700 betroffenen Frauen Schadenersatz von zunächst je 3000 Euro zu zahlen. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine "Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen zu haben.

Der TÜV, der sich selbst als Opfer des PIP-Betrugs sieht, legte dagegen Berufung ein - und bekam nun Recht. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence erklärte in seinem Urteil, der TÜV und sein Frankreich-Ableger hätten "ihre Verpflichtungen als Zertifizierungs-Organe respektiert". Sie hätten "keinen Fehler begangen", für den sie haftbar gemacht werden könnten.

afp

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