Trotzdem wird Klage wegen Dienstbeurteilung vom Gericht abgewiesen Schlechte Stimmung bei Polizei

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Die Klage eines Polizeibeamten wegen seiner Dienstbeurteilung wurde vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen. Foto: dpa Foto: red

Schlechte Stimmung in der Polizeiinspektion? Und ein schlechter Chef mit fragwürdigem Führungsstil? Könnte sein, aber die Klage eines Oberkommissars hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am Dienstag abgeschmettert. Er hatte gegen seinen Chef geklagt, weil er sich mit einer dienstlichen Beurteilung ungerecht behandelt fühlte.

 
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Schon am ersten Verhandlungstag Ende August war deutlich geworden, dass es zwischen den beiden nicht gut steht. Der Beamte fühlte sich falsch beurteilt, sah dadurch negative Auswirkungen auf sein berufliches Weiterkommen. Er sprach vor Gericht von privaten Bespitzelungen im Krankenstand durch den Chef, außerdem habe dieser seinen Spind durchsucht, als er nicht da war. Und der Beamte erzählt Privates: vom Rosenkrieg mit seiner Ehefrau und dem Unfalltod des Sohnes. Alles haben die Kollegen mitbekommen.

Engagiert, aber unzuverlässig

Der Chef hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, lobte den Beamten zwar als engagiert, aber unzuverlässig. Auch der damalige stellvertretende Dienststellenleiter konnte die Vorwürfe nicht bestätigen. Anders die Aussage eines Dienstgruppenleiters, der erklärt hatte, dass „der Chef jemanden mochte oder nicht“. Und das sagte am Dienstag auch ein weiterer Dienstgruppenleiter aus. Vom angespannten Verhältnis zwischen dem Beamten und seinem Chef habe er schon vor seiner Dienstzeit in der Inspektion gehört.

Kein Friede, Freude, Eierkuchen

„Aber das war auch zwischen vielen anderen Kollegen und dem Dienststellenleiter festzustellen, es herrschte kein Friede, Freude, Eierkuchen“, so der Zeuge. Das sei der Stil des Chefs gewesen, berichtete er weiter und nannte als Beispiel auch kurze schriftliche Anweisungen – meist nur mit knappem Gruß. Es sei aber nicht einseitig nur dem betreffenden Kollegen gegenüber gewesen. Der Umgang war mit manchen problematisch, mit anderen nicht. „Aber meine Art der Mitarbeiterführung war das nicht“, sagte er.

Zu der betreffenden Beurteilung stellte er fest, dass alle Beteiligten – Inspektionschef, sein Stellvertreter und die Dienstgruppenleiter – schnell einen Konsens gefunden haben, dass der Beamte auf Platz drei der drei zu bewerteten Kollegen kam. „Diese Reihung wurde einvernehmlich getroffen“, so der Zeuge. Zu der am ersten Verhandlungstag gemachten Zeugenaussage, der Chef habe geäußert, man habe eine Beförderung des Beamten nicht verhindern können, stellte der Zeuge fest, dass dieser Satz gefallen sein könnte, er sich aber nicht erinnern kann, wann. „Bei der Reihung waren große Leistungsunterschiede erkennbar, aber nicht wie viele“, so der Zeuge. Der Dienststellenleiter habe gewusst, dass er von manchen Mitarbeitern kritisch gesehen wurde. „Aber es war nicht linear gut oder schlecht“, so der Zeuge. Es gab Höhen und Tiefen.

Keine Auswirkungen

Während der Anwalt des Klägers die Voreingenommenheit des Dienststellenleiters nach den Zeugenaussagen bestätigt sah und seinen Antrag, die Beurteilung aufzuheben, wiederholte, sah die Beklagtenseite dies nicht. Die Beurteilung habe keine Auswirkungen auf das berufliche Weiterkommen, so die Vertreterin des Präsidiums.

Und auch Vorsitzender Richter Thomas Boese sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beurteilungsmaßstäbe falsch gesetzt wurden. „Das Betriebsklima ist nicht ideal und der Führungsstil des Inspektionsleiters nicht optimal“, so Boese, trotzdem habe er sich positiv über das Leistungsvermögen des Beamten geäußert, als dieser im Krankenstand war.

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