Dabei ist bereits gesetzlich geregelt, dass Trianel 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung für den Strom des Nordsee-Windparks bezahlt bekommt. Diese sogenannte Offshore-Haftungsumlage wird letztendlich über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Dennoch machte Trianel laut „Energate Messenger“ weitere Vermögensschäden geltend und wollte diese vor Gericht einklagen.