Tennet muss keine Millionen Euro zahlen

In der Vergangenheit kam es beim Netzanschluss von Offshore-Windparks immer wieder zu Verspätungen. Foto: Teresa Dapp/dpa Foto: red

Nach dreieinhalb Jahren Prozess hat das Landgericht Bayreuth eine Klage des Offshore-Windparkbetreibers Trianel gegen den Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber Tennet abgewiesen. Trianel hatte von Tennet für den verzögerten Anschluss des Nordsee-Windparks „Trianel Borkum“ 144 Millionen Euro gefordert, wie das Internetportal „Energate Messenger“ berichtet.

 
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Dabei ist bereits gesetzlich geregelt, dass Trianel 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung für den Strom des Nordsee-Windparks bezahlt bekommt. Diese sogenannte Offshore-Haftungsumlage wird letztendlich über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Dennoch machte Trianel laut „Energate Messenger“ weitere Vermögensschäden geltend und wollte diese vor Gericht einklagen.

Doch nach Ansicht des Richters sind mit den Entschädigungszahlungen im Rahmen der Haftungsumlage sämtliche Ansprüche pauschal abgegolten und der Gesetzgeber war berechtigt, weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden auszuschließen.

Der verspätete Anschluss sei durch den Anlagenhersteller verursacht, teilt Tennet auf Kurier-Anfrage mit. Für den Netzanschluss eines Offshore-Windparks sind zwei sogenannte Konverterstationen und ein Seekabel notwendig. „Wir begrüßen das Urteil, auch mit Blick auf die Verbraucher“, sagt Sprecherin Ulrike Hörchens. Denn hätte Tennet die von Trianel eingeforderten 144 Millionen Euro zahlen müssen, wären diese Kosten letztendlich auch wieder an die Stromkunden durchgereicht worden.

In der Vergangenheit war es beim Netzanschluss für Offshore-Windparks immer wieder zu Verspätungen gekommen. Tennet erhofft sich vom Urteil des Landgerichts Bayreuth nun eine grundsätzliche Wirkung. Allerdings ist es noch offen, ob das letzte Wort in Bayreuth gesprochen wurde. Denn das Stadtwerke-Konsortium Trianel hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. (mki)

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