Offiziell hat er das Hausrecht, das er auch an seinen Mitarbeiterstab weitergegeben hat. Und das werde er auch ausüben. Das heißt, wer sich nicht an die Regeln hält, andere gefährdet oder schon stark unter Alkohol steht, darf nicht rein ins Bierzelt, kann im Extremfall auch während der gesamten Veranstaltung Hausverbot erhalten. Oder er wird des Zeltes auch verwiesen. Das sei zum Beispiel bei Rauchern der Fall. Immer wieder gibt es welche, die sich dort die Zigarette anzünden. „Aber das haben wir schon immer mal wieder gehabt, das ist nichts Neues“, sagt Kral. An ernstere Vorfälle – abgesehen von kleineren Raufereien – hat es in der Zeit seit 1996, seit er für die Organisation zuständig ist, nichts weiter gegeben. „Sicherheit ist wichtig, aber kein Problem“, bringt er es auf den Punkt.