Zumindest einige der Empfänger solcher Strafbefehle wollen ihre Verurteilung verhindern. Andere haben schon bezahlt. Anwalt Schmidtgall hat dazu eine klare Meinung: „So es Kursteilnehmer gab oder gibt, die die vom Amtsgericht Bayreuth erlassenen Strafbefehle akzeptierten, behauptet die Verteidigung, dass dies nicht aus Schuldeinsicht heraus geschah, sondern aus Scham, im Rentenalter vor ein öffentliches Strafgericht zu müssen.“ Die jetzt zum Teil des mehrfachen Betrugs beschuldigten Männer und Frauen haben alle eins gemeinsam: Sie waren oder sind Mitglied in einem bestimmten Fitnessstudio und zahlen monatliche Beiträge, in denen die Kosten für alle möglichen Kurse, auch solche, die die Kassen fördern, bereits enthalten sind. Genau das ist aber laut AOK nicht förderfähig.