Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte den 2. Oktober 2023 genau auf dem Schirm haben. Denn an diesem Tag ist die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 fällig.
Die wenigsten machen sie gerne, für viele ist sie Pflicht: die Steuererklärung. Doch was tun, wenn man die Abgabefrist nicht einhalten kann? Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie mit Ihrer Erklärung von 2022 für den Fiskus verfahren sollten.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte den 2. Oktober 2023 genau auf dem Schirm haben. Denn an diesem Tag ist die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 fällig.
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Wird diese Deadline überschritten, muss man mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Dieser ist seit 2019 gesetzlich festgelegt und beträgt pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Zahlen muss man den Verspätungszuschlag auch, wenn man eine Rückerstattung erhält.
Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das geht formlos schriftlich. Ein spezielles Formular brauchen Sie also nicht.
Voraussetzung für eine Verlängerung ist allerdings, dass Sie die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden haben. Gründe hierfür können zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt sein oder fehlende Unterlagen, so die Verbraucherzentralen.
Eine weitere Option, um mehr Zeit zu bekommen: Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie die Erklärung 2022 noch fristgerecht bis 31. Juli 2024 einreichen.
Nicht nur wer selbstständig tätig ist, muss eine Steuererklärung abgeben. Verpflichtend kann das auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein.
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie oder ihr Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten haben und einer von beiden nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
Oder wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat.
Das staatliche Online-Steuerportal Elster hebt nicht mehr sämtliche Benachrichtigungen an die Nutzer auf.
Ab dem 18. September 2023 werden nur noch wichtige Nachrichten wie digitale Bescheide oder Übertragungsprotokolle dauerhaft gespeichert. Andere Nachrichten – etwa zu geänderten Zertifikatsdetails oder Statusübergängen – werden nach einem Jahr automatisch gelöscht.
Natürlich. Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt.
Die Höhe des Grundfreibetrags ändert sich jedes Jahr. Im Steuerjahr 2022 beträgt dieser für Ledige 10 347 Euro, für Verheiratete 20 694 Euro.
Neben dem steuerlichen Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, gibt es für Rentner noch den sogenannten Rentenfreibetrag. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem man in Rente gegangen ist. Bis 2040 soll der Rentenfreibetrag auf null sinken. Von da an müssen Neurentner ihre gesamte Rente versteuern.
Nachdem die Freibeträge berechnet sind, werden von der Bruttojahresrente vor Steuern die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen 10,95 Prozent). Berechnungsgrundlage hierfür ist die volle Jahresrente ohne Abzüge der Freibeträge.
Die Nettorente nach Steuern meint den Geldbetrag, der dem Ruheständler wirklich monatlich zur Verfügung steht.
Bei Frauen lag die reguläre Altersrente – auch Regelaltersrente genannt – 2021 nach allen Abzügen im Schnitt bei 856,05 Euro. Männer erhielten durchschnittlich 1203,53 Euro. Damit erhalten Männer im Schnitt weiter rund 40 Prozent mehr gesetzliche Rente als Frauen.
Nach Angaben des Bundessozialministeriums stehen jeder fünften Rente beziehenden Person monatlich weniger als 500 Euro zur Verfügung.
Der tatsächliche Betrag, der jeden Monat ausgezahlt wird und den ein Rentner zur Verfügung hat, ist also deutlich niedriger als die Durchschnittsrente 1620,90 bzw. 1598,40 Euro.