Die Linke kritisiert, dass alle Ruheständler – also auch solche mit niedriger Rente den staatlichen Zuschuss versteuern müssen. Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, sieht es als einen „schweren handwerklichen Fehler der Ampel“ an, dass „Armutsrentner“ Steuern auf den Zuschuss zahlen müssten. Bartsch sagte der Funke-Mediengruppe, dass selbst Rentner mit einem Nettoeinkommen von rund 1150 Euro Teile der Energiepauschale abgeben müssten.
Steuerpflichtige Energiepauschale
Grundsätzlich gilt: Rentner müssen wie alle Empfänger der Energiepauschale – Arbeitnehmer, Minijobber, Gewerbetreibende, Studierende – den Einmalbetrag versteuern. Je geringer die Rente ist, desto geringer fallen auch die steuerlichen Abzüge aus.
Aber: Durch den Zuschuss von 300 Euro brutto kann die Versteuerung der Rente unter Umständen höher ausfallen. Dies ist abhängig von der jeweiligen Höhe der Rentenbesteuerung und dem Jahr des Rentenbeginns.
Beispielrechnungen
Hierzu ein Beispiel: Wer 2022 in Rente gegangen ist und monatlich 2500 Euro brutto erhält, muss aufgrund der Pauschale 80 Euro mehr an Steuern zahlen, wie das Arbeitsministerium errechnet hat.
Hier eine Übersicht über die Abzüge bei unterschiedlich hoher Rente (Beispielrechnung):
Monatliche Rente (brutto) | Steuerliche Belastung durch Energiepauschale |
2500 Euro | 80 Euro |
2000 Euro | 74 Euro |
1500 Euro | 58 Euro |
1300 Euro | 47 Euro |