Spiegel: Schwesig will Bordellbetreiber stärker überprüfen

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will die Regeln für Bordellbetreiber offenbar stärker verschärfen als bislang bekannt. Das geht aus dem aktuellen Arbeitsentwurf ihres Ministeriums für das neue sogenannte Prostituiertenschutzgesetz hervor, wie das Magazin „Spiegel“ berichtet.

 
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Bordellbetreiber müssen demnach künftig mindestens 21 Jahre alt und „zuverlässig“ sein, um eine Erlaubnis zu bekommen. Dafür dürfen sie in den letzten fünf Jahren beispielsweise nicht wegen Zuhälterei oder Schwarzarbeit verurteilt und mindestens zehn Jahre nicht in einem verbotenen Verein wie einem Rockerklub Mitglied gewesen sein, so das Magazin weiter.

Ebenfalls neu sei, dass „Räume, die für die Prostitutionsausübung bestimmt sind, nicht über den Einzelfall hinausgehend zur Nutzung als Schlaf- und Wohnraum bestimmt“ sein dürfen, wie es in dem Entwurf heißt. In vielen Bordellen ist es üblich, dass Prostituierte auch in den Bordellzimmern übernachten. Außerdem bekommen Polizei und Behörden wie Gesundheitsämter laut Entwurf das Recht, Bordelle „jederzeit zu betreten“.

Um die Kondompflicht zu gewährleisten, müssen Betreiber ausreichend Präservative bereitstellen und ein Hinweisschild anbringen, heißt es weiter. Auch für Prostituierte kommen neue Regeln: Sie müssen sich künftig anmelden und die Bescheinigung bei Kontrollen vorzeigen; dies soll auch unter Pseudonym möglich sein.

Bereits im vergangenen Februar hatte sich die große Koalition auf die Grundzüge eines Gesetzes zum Schutz von Prostituierten geeinigt. Die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verantwortete Liberalisierung der Prostitution führte zu einem sprunghaften Anstieg der Zwangs- und Elendsprostitution vor allem aus osteuropäischen Ländern. Deutschland gilt inzwischen als „Bordell Europas“. Das soll sich mit den neuen Regeln ändern.

kna

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