Bordellbetreiber müssen demnach künftig mindestens 21 Jahre alt und „zuverlässig“ sein, um eine Erlaubnis zu bekommen. Dafür dürfen sie in den letzten fünf Jahren beispielsweise nicht wegen Zuhälterei oder Schwarzarbeit verurteilt und mindestens zehn Jahre nicht in einem verbotenen Verein wie einem Rockerklub Mitglied gewesen sein, so das Magazin weiter.