Sparkassenparkplatz Röschmühle: Zweige hätten Autos zerkratzt – Stadt mahnt häufig Rückschnitt an Unverständnis über gestutzte Hecke

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Die Sparkasse hat am Parkplatz Röschmühlweg in Pegnitz die Hecke stutzen lassen. Das stößt auf Proteste. Foto: Ralf Münch Foto: red

Der Leser ist empört. Am Sparkassenparkplatz Röschmühle wurde tabula rasa gemacht und die dortige Hecke rigoros zurückgeschnitten. Unzumutbar, findet er. Wer hat das in Auftrag gegeben, ist das um diese Jahreszeit überhaupt erlaubt?

 
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„Die Hecke wurde im Auftrag der Sparkasse zurückgeschnitten, weil hier eine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers Sparkasse besteht“, sagt Pressesprecherin Kunigunda Haas. Bei der Hecke handele es sich um ein Jahrzehnte altes Gehölz mit unterschiedlichen Sträuchern. Die Hecken seien in die einzelnen Parkplätze hineingewachsen, so Haas weiter. Somit wären parkende Autos verkratzt worden. Deshalb sei der Rückschnitt durch Mitarbeiter der Sparkasse Bayreuth durchgeführt worden. „Nach Kenntnis der Sparkasse gibt es in Pegnitz keine jahreszeitlichen Beschränkungen für den Rückschnitt von Hecken“, sagt Haas.

Hineinragende Anpflanzungen zurückschneiden

„Korrektur- und Pflegeschnitte an Hecken sind jederzeit ganzjährig möglich“, sagt Bürgermeister Uwe Raab dazu. Es gelte die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ sowie der Vollzug des „Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes“. Hier sei geregelt, dass die Anrainer und Grundstücksbesitzer, die in den Verkehrsraum hineinragenden Anpflanzungen bei Überwuchs bis auf die Grundstücksgrenze beziehungsweise auf eine Lichtraumhöhe von mindestens vier Meter zurückschneiden müssen. „Dies gilt, sobald eine verbotene Behinderung und Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und der Fußgänger vorliegt“, so Raab. Er selber finde, dass der Rückschnitt an der Sparkasse im absolut dezenten Rahmen vorgenommen wurde. „Jetzt sieht das Areal wieder ordentlich und sehr gepflegt aus“, so der Bürgermeister. Er gehe davon aus, dass auch bei der Sparkasse Klagen über die Ausdehnung der, den Parkplatz begrenzenden Heckenbüsche eingegangen sind. „Insofern gibt es keinen Zweifel, dass die Sparkasse völlig korrekt gehandelt hat“, findet Raab. Im Rathaus würden regelmäßig viele Beschwerden über überhängende Hecken und Sträucher eingehen. „Wir sprechen jedes Jahr wenigstens geschätzte 100 bis 150 Aufforderungen aus, für entsprechende Rückschnitte zu sorgen“, schätzt der Bürgermeister. Die Stadt Pegnitz weise regelmäßig im Mitteilungsblatt „Blickpunkt Pegnitz“ – zuletzt in der Ausgabe August 2016 – auf den Rückschnitt der Pflanzen, Hecken, Sträucher und Bäume hin, wenn diese eine Behinderung und Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen.

Im Gesetz geregelt

Die Erlaubnis, zu welcher Jahreszeit eine Hecke geschnitten werden darf, ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, sagt Michael Benz, Pressesprecher des Landratsamtes. „Der natürliche Heckenrückschnitt ist hiervon nicht erfasst“, so Benz. Wo die Grenze liege, sage der Gesetzgeber nicht. Dies sollte weitgehend dem Eigentümer überlassen bleiben.

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